Gute Nachrichten:
Wenn du wohnhaft in der Diözese Augsburg bist, kannst du grundsätzlich Antrag auf einen finanziellen Zuschuss zum WJT stellen!! Genauere Infos dazu findest du unten:
Folgende Zuschüsse sind möglich:
Für unsere Kurz- und Langfahrt:
Langfahrt: 230 € p. P.*
Kurzfahrt: 200 € p. P. *
Geschwisterrabatt (zusätzlich zum regulären Zuschuss möglich): 100 € p. P.*
WICHTIG: Dieser Zuschuss ist nur möglich, wenn deine Anmeldung zur Fahrt dem Anmeldeschluss, dem 31. Mai 2023 erfolgte. Grund: Aufgrund der hohen Anmeldezahlen sind die Zuschussmittel voraussichtlich leider ausgeschöpft. Falls Teilnehmer den Zuschuss nicht in Anspruch nehmen sollten, hast du die Chance nachzurücken, in diesem Fall werden wir auf dich zukommen.
Für andere Fahrten:
Jugendliche, die bei einem anderen Anbieter mit zum Weltjugendtag fahren, bekommen einen Zuschuss in Höhe von 80 € p. P.*
(*WICHTIG: Genaue Zuschussbedingungen beachten! Siehe weiter unten.)
WIE WIRD DER ZUSCHUSS BEANTRAGT?
Hier findest du den Zuschussantrag zum downloaden.
Fülle den Zuschussantrag aus und schicke ihn bis spätestens zum 12. August 2023 eingescannt oder postalisch an:
Bischöfliches Jugendamt Augsburg
Kappelberg 1
86150 Augsburg
bja@bistum-augsburg.de
Wichtig: Bitte vergiss nicht die unter Punkt 2 (Geschwisterrabatt) und Punkt 3 (andere Fahrten) genannten Nachweise beizulegen.
WANN ERFOLGT DIE AUSZAHLUNG?
Die Auszahlung erfolgt erst nach Abschluss der Fahrt zum Weltjugendtag.
Bitte melde Dich bei uns, falls Dir die Teilnahme nur dann möglich ist, wenn der Zuschuss direkt in Deinen Reisepreis mit einkalkuliert wird. Falls Du andere Zuschussbedingungen nicht erfüllst, keinen Zuschuss bekommst und deshalb nicht an der Fahrt teilnehmen kannst, dann melde Dich bei uns.
ZUSCHUSSBEDINGUNGEN:
1. Allgemeine Zuschussbedingungen
- Ein Zuschuss kann nur von Teilnehmer in Anspruch genommen werden, die innerhalb des Gebiets der Diözese Augsburg wohnhaft sind und von keinem anderen Bistum bezuschusst werden.
- Die Zuschüsse gelten nur für Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 30 Lebensjahr und für ehrenamtliche Begleitpersonen.
- Andere, vor allem öffentliche Zuschüsse, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen (Zuschüsse von Gemeinden, Mittel der Stadt- und Kreisjugendringe, des Bezirks Schwaben oder Europamittel und ähnliche)
- Die genaue Höhe des Zuschusses richtet sich nach der finalen Teilnehmer Zahl und wir nach Abschluss der Fahrt bekannt gegeben.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss. Der Zuschuss kann je nach Teilnehmerzahl höher oder geringer ausfallen.
2. Ergänzende Zuschussbedingungen Geschwisterrabatt:
Der Geschwisterrabatt kann nur von Familien in Anspruch genommen werden, wenn mind. zwei an der diözesanen WJT-Fahrt teilnehmende Kinder/Jugendliche noch die Schule besuchen, studieren, aktuell in Ausbildung, oder erwerbslos sind. Der Zuschuss ist pro Kind möglich.
Dem Antrag ist pro Geschwisterteil ein Nachweis beizulegen. Das kann beispielsweis sein:
- Kopie des Schülerausweises
- Immatrikulationsbescheinigung
- Ausbildungsvertrag
- Studentenausweis
- Schülerfahrkarte
3. Ergänzende Zuschussbedingungen für Teilnehmer von anderen Fahrten
Dem Antrag ist ein Teilnahme-Nachweis des Reiseveranstalters/Reisevermittlers der anderen Weltjugendtagsfahrt beizulegen.