Folgende Zuschüsse können beim Bischöflichen Jugendamt, Kappelberg 1, 86150 Augsburg, Telefon 0821/3166-2320 beantragt werden:
Jugendarbeit lebt von Nähe! Durch die Corona-Bedingungen ist sie zwar erschwert, aber dennoch möglich: unter Einhaltung der Abstände, mit einem entsprechenden Hygienekonzept. Damit der Kontakt nicht abbricht und es nicht am Geld scheitert, haben wir die Zuschussbedingungen erleichtert, begrenzt bis zum Ende der Sommerferien 2021:
- Bei den rel. Bildungsmaßnahmen (RBMs) sind pro Tag mindestens 4 Arbeitsstunden religiöser Bildung als Förderungsvoraussetzung ausreichend (statt normalerweise 6). Damit kann eine Veranstaltung auch halbtags ohne einne gemeinsame benötigte Mahlzeit angeboten werden.
- Entsprechend können auch Kinderbibeltage schon mit mindestens 5 Arbeitsstunden (statt 8) gefördert werden.
- Auch Online-Veranstaltungen (sowohl religiöse Bildungs- wie Freizeitmaßnahmen) können bezuschusst werden. Dafür genügt es, einen plausiblen Teilnahmenachweis (z. B. mit einer entsprechenden Teilnehmerliste mit Anschrift und Alter aufgrund der Anmeldungen) dem Antrag beizufügen, eine originale Unterschrift der Einzelnen ist nicht nötig.
Folgenden Zuschussmöglichkeiten bestehen weiterhin:
Auf lokaler Ebene unterstützt in erster Linie der jeweils zuständige Stadt- oder Kreisjugendring die Jugendarbeit finanziell. Die Förderung ist in jedem Jugendring unterschiedlich gestaltet. Sie umfasst in der Regel eine Grundförderung und eine Aktivitätenförderung. Hier erfährst Du welcher Jugendring für Deine Gruppe zuständig ist.
Über den BDKJ Augsburg können beim Bayerischen Jugendring Zuschüsse für überörtliche Jugendbildungsmaßnhamen und die Ausbildung ehrenamtlicher Jugendleiter beantragt werden. Alle Fragen zur Antragstellung beantwortet der BDKJ unter der Telefonnummer: 0821/3166-3456 oder per Mail an: christa.winter@bdkj-augsburg.de.
Alle Fördermöglichkeiten auf einen Blick gibt’s hier: