Am 2.9.2021 ist wieder eine neue Infektionsschutzverordnung in Kraft getreten. Die Regelungen des Bayerischen Jugendrings (BJR) vom 03.09.2021 könnt ihr dort nachlesen.
Außerdem hat das Bistum Augsburg für die kirchliche Jugendarbeit eine Übersicht im Ampel-Format erstellt. Hier seht ihr aufgelistet nach verschiedenen Angeboten in der Jugendarbeit, was erlaubt ist und was nicht erlaubt ist und was ihr beachten müsst.
Speziell für Gottesdienste (z. B. Jugendgottesdienst) gilt:
Es gelten die Regelungen aus dem Gottesdienstschutzkonzept vom 09.09.2021 des Bistums Augsburgs:
Die wichtigsten Punkte daraus:
- es gilt grundsätzlich die bisherige Beschränkung der Personenzahl nach Platzangebot unter Einhaltung des Mindestabstands in der Kirche
- es genügt das Tragen einer medizinischen Maske (oder FFP2-Maske) bis zum Platz, am Platz kann die Maske unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zwischen den Besuchern abgenommen werden
- Gesang ist im Gottesdienst wieder erlaubt (ohne Tragen der Maske am Platz)
- in besonderen Fällen sind Gottesdienste mit der 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete) und durchgängiger Maskenpflicht, dafür ohne Abstand möglich, allerdings sollte dies die Ausnahme sein, genaueres dazu im Infektionsschutzkonzept
Wir wünschen euch jetzt im neuen Schuljahr einen guten Start und gutes Gelingen für die Jugendarbeit!