Die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung trat am 7. Juni 2021 in Kraft. Damit gibt es endlich wieder weitreichende Öffnungen für die Jugendarbeit. Offline Angebote haben wieder Perspektive in der gesamten Bandbreite der Jugendarbeit. Mit Hygiene-Konzept ist nun in vielen Bereichen mehr möglich, als wir vor kurzem hätten erwarten können!
Update vom 7. Juli 2021:
"Aus der strengen Abstandspflicht in §22 (gewahrt werden "muss"), wurde eine Soll-Vorschrift ("wobei zwischen allen Beteiligten nach Möglichkeit ein Mindestabstand von 1,5m gewahrt sein soll"). Allerdings bleibt es bei der Maskenpflicht, wenn der Abstand nicht zuverlässig gewahrt werden kann (vorbehaltlich der unten beschriebenen "Kleingruppenregelung")."
Quelle: BJR
Diese Bestimmungen mit den neuen Erleichterungen gelten bis 28.Juli.
Die untenstehenden Bestimmungen enthalten dieses Update nicht - bitte berücksichtigt das.
Empfehlungen für die Sommerferien (Update des BJR vom 12.7.)
Es gibt neue Infos für die Sommerfierien - hier eine Zusammenfassung des BJR:
Unsere Kollegen in Kaufbeuren haben ein Muster-Hygiene-Konzept ausgearbeitet, das von der Diözese genehmigt ist und das ihr sehr gerne für eure Zeltlager, Ferienfreizeiten u.ä. nutzen könnt.
Neue Regelungen für Präsenz-Jugendarbeit:
Hier findest du eine Zusammenfassung der aktuellen Regelungen für Inzidenzen bis 50 und zwischen 50 und 100:
Bitte Update vom 7. Juli 2021 beachten (siehe oben)
Mehr Infos und FAQs
findest du stets auf den Internetseiten des Bayrischen Jugendrings. In den FAQs des Bayrischen Jugendrings werden einige Detailfragen geklärt. Unsere Kollegen aus Kaufbeuren haben daraus die wichtigsten Fragen für die kirchliche Jugendarbeit in der PDF ausgewählt und zusammengefasst: