Es gibt eine gute und eine schlechte Nachricht....
Die schlechte Nachricht zuerst:
"Nach Rücksprache mit den Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege sowie Familie, Arbeit und Soziales sind alle Angebote der Jugendarbeit (insbesondere aller in § 11 Abs. 3 Nr. 1 – 6 SGB VIII genannten Bereiche) bis mindestens 5. Januar 2021 gem. § 20 Abs. 1 („sonstige außerschulische Bildungsangebote“) der 10. BayIfSMV in Präsenzform untersagt, soweit sie nicht den in Abs. 2 – 5 geregelten Ausnahmen unterfallen." (BJR, Stand: 09. Dezember, 9 Uhr)
ABER:
Ihr könnt natürlich trotzdem noch Online-Angebote in der Jugendarbeit oder weiterhin Jugendgottesdienste unter Einhaltung der aktuellen Hygienemaßnahmen anbieten.
Das ist zwar nicht das Gleiche, aber besser als nichts... :-)
Weitere, immer aktualisierte Infos gibt es auch unter https://www.bjr.de/service/umgang-mit-corona-virus-sars-cov-2.html